Zur ewigen Ruhe gefesselt
Flüchtlingsrat
- Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen, Heft 85/86, Mai
2002
Aamir
Ageeb: Zur ewigen Ruhe gefesselt
Claus
Metz
Um eine Abschiebung gegen
erbitterten Widerstand durchsetzen zu können, muss im Linienflug das Schreien
des ,,Schüblings verhindert werden. Das Naheliegendste und gebräuchlichste
ist der Mundverschluss. Solange die Nasenlöcher frei sind, können
bis zu 80 Liter Luft pro Minute geatmet werden. Das ist in Panik und nach heftigem
Kampf zu wenig. Bei Scheidewandverkrümmung, Schnupfen, Allergie oder Verengung
durch Nasenpopel vermindert sich der Luftdurchlass so weit, dass eine langsame,
qualvolle Erstickung erfolgen kann wie bei dem Nigerianer Marcus OMOFUMA, dem
am 1.5.1999 während des Fluges von Wien nach Sofia der Mund verklebt worden
war. Ein Pilot der Balkan Air, der zufällig als Passagier mitflog, versuchte
vergeblich, die Begleitpolizisten zur Entfernung des Klebebands zu bringen.
Die Gerichtsmediziner in
Sofia diagnostizierten eine Erstickung auf Grund der Klebespuren um den Mund.
Die Nachobduzenten in Wien fanden freundlicherweise ein krankhaft vorgeschädigtes
Herz. Daraufhin soll der Rechtsmediziner in Sofia in einem Brief des österreichischen
Innenministeriums aufgefordert worden sein, seine Diagnose noch einmal zu überdenken.
Nur mit der Beteuerung, er habe von der Verklebungspraxis nichts gewusst, konnte
Innenminister Schlögl seinen Sitz retten. Laut seinem Erlass durfte danach
Schreien kein Grund zu polizeilicher Gewaltanwendung sein, notfalls sei dann
die Abschiebung abzubrechen und ein Charterflug zu organisieren.
2 Monate früher, am
3.3.1999, wurde der abzuschiebende Palästinenser Khaled ABUZARIFA in Zürich
für eine Ausschaffung Level 3 fertig gemacht: Mit einem 5cm breiten Tape
wurde ihm der Unterkiefer nach oben fixiert, wobei die Tape-Enden sich auf der
Schädeldecke wieder trafen. Etwas waagerechter wurden dann 2 weitere Tapes
circulär über den Mund bis zum Hinterkopf geführt. Zusätzlich
wurden ihm die Handgelenke zusammengefesselt und die Ellenbeugen mit einem Gürtel
hinter dem Rücken zusammengezurrt. 75 Minuten nach der Mundverklebung war
ABUZARIFA erstickt. Der Direktor des Züricher Universitätsinstituts
für Rechtsmedizin war nicht wie seine Wiener Kollegen so kooperativ, dass
er eine Herzschädigung gefunden hätte. Nach einer gerichtsmedizinischen
Rekonstruktion der Fesselung und Mundverklebung gutachtete er:
,,In Anbetracht des Fehlens
einer morphologisch fassbaren, das heißt organischen Todesursache und
aufgrund der Überlegungen ausgeführt im Abschnitt Zusammenhang
von Fesselung und Mundverkleben und deren Folgen steht für den Unterzeichner
fest, dass Abuzarifa Khaled an den Folgen der bei ihm im Rahmen der Ausschaffung
vollzogenen Zwangsmaßnahmen erstickt ist. Er sparte auch nicht mit
Kritik an dem Flughafenarzt, der der Verklebung beigewohnt hatte, und an den
Polizisten, von denen eine spontanere Hilfeleistung, als nur das Warten
auf den Arzt erwartet werden müsste.
In Deutschland wurde die
Mundverklebung von einem Lufthansa- Kapitän beschrieben, wahrscheinlich
betreffend Kola BANKOLEs 2. Abschiebeversuch am 15.5.1994: Im Flugzeug wurde
dem Nigerianer mit Klebeband der Mund bis hinunter zu den Füßen verklebt,
während ein BGS-Beamter ihm auf dem Brustkorb kniete. Nach Bankoles Knebelungserstickung
mittels eines gegen Zunge und Mundwinkel gezerrten Strumpf-Gurt- Knebels gab
der Direktor der Frankfurter Rechtsmedizin Prof. Hansjürgen Bratzke Entwarnung,
indem er einen plötzlichen Tod aus natürlicher innerer Ursache
bescheinigte. Trotzdem erließ Innenminister Kanther ein Mundverschließungsverbot,
was freilich bis zum Begleitarztprozess Anfang 1997 von Bankoles Kneblern ignoriert
wurde.
Am 11.2.1998 berichtet
der kurdische Türke Metin von seiner Mundverklebung durch Hannoveraner
BGS-Beamte bei fortwährenden Schlägen auf Kopf, Körper und Genitalien.
2 Tage vorher lässt sich der Iraner J. durch Hodenquetschungen nicht davon
abhalten, in letzter Sekunde aus dem Flugzeug zu springen. Als Zweitprävention
wird ihm im VW-Bus auf dem Frankfurter Rollfeld seine Jacke auf sein Gesicht
gepresst und ein Lendenwirbel gebrochen. Beim 2. Abschiebeversuch wird ihm im
Privatjet am 5.11.1998 von Stuttgarter BGS-Beamten immer wieder ein Tuch auf
den Mund gepresst, bis der Flugkapitän angesichts der Atemnot eine Mitnahme
verweigert. Am 17.11.1998 wird dem Sudanesen Abdallah F. beim 3. Abschiebeversuch
in Frankfurt eine Mütze über den Kopf gezogen bei gleichzeitigen Fausthieben
auf seinen Penis. Wegen bedrohlicher Atemnot wird er in der Flughafenklinik
behandelt.
Am 17.3.1999 soll nach
dem Bericht des Guineers Issagia CAMARA diesem von 3 Düsseldorfer BGS-Beamten
während des Charterfluges sein behelmter Kopf zwischen die Knie gedrückt
worden sein. Er habe während der 20minütigen Tortur ,,fast keine Luft
mehr bekommen. (FR 25.6.1999). Möglicherweise hat er überlebt,
weil ihm wohl nur die Hände und Füße gefesselt worden waren.
Jedenfalls muss sich wohl beim BGS herumgesprochen haben, dass man mit der Rumpf-Zwangsbeugung
ohne Mundverschluss erfolgreich ein Schreien der ,,Schüblinge verhindern
kann. Vergeblich habe ich versucht, die evolutionäre Entwicklung der folgenden
10 Wochen bezüglich Vorfesselung zur Optimierung der Schreiverhinderung
nachzuvollziehen, bis sie am 28.5.1999 annähernd die Schweizer Perfektion
erreicht hatte: Der Kontrollbeamte der Frankfurter Rückführungsgruppe
51, POM Paulini, ließ es sich nicht nehmen, höchstselbst die ausgeklügelte
Fesselung in der Abschiebezelle vorzunehmen, nachdem der Sudanese Aamir AGEEB
auch nach 75-minütiger Fesselung mit aneinandergezurrten Hand- und Fußgelenken
nicht mürbe geworden war. Nach Berichten in der Bürener Abschiebehaftanstalt
und aus derselben Zelle muss befürchtet werden, dass diese Fesselung rücklings
in Bauchlage durchgeführt wird. Sie ist in den USA als ,,hog-tie
(Schweinefesselung) geläufig und dort für 58% der Gewahrsamserstickungen
verantwortlich. Bei längerer Anwendung schmerzt sie zusätzlich in
den Gelenken und erfreut sich bei den Folterern gewisser Beliebtheit unter dem
Namen Schaukel.
Da also AGEEBs Widerstand
immer noch nicht gebrochen war, kam die Schweizer Fesselung zur Anwendung: Paulini
fesselte AGEEBs Handgelenke mit 2 Plastikhandfesseln aneinander, mit 4 weiteren
seine Ellbeugen hinter dem Rücken gegeneinander, so dass jetzt der Brustkorb
unter Einbeziehung der Unterarme ringsum eingezwängt war. Weitere Doppelfesseln
zurrten Knie- und Fußgelenke aneinander. In dieser erstickungsfertigen
Fesselung wurde AGEEB um ca. l4Uhr in den Airbus A 300-600 ,,Rosenheim
getragen zum Flug LH588, der um 14:25 starten sollte, und von Paulini an den
Sitz gefesselt. Nach BKA-Fesselungsprotokoll waren 11 Plastikfesseln, 4 Klettbänder
und ein 5m langes Seil im Einsatz. Von den 11 Plastikfesseln konnten nur 4 sichergestellt
werden. Die 7 Verschwundenen waren möglicherweise gemeine Kabelbinder mit
scharfen Kanten im Abstand von 5mm, wie die zahlreichen Fesselungsstriemen mit
Blutergüssen bei der Obduktion nahelegen. Jetzt brauchten die 3 Begleitbeamten
nur noch anzuwenden, was sie als ,,Haltetechnik gelernt hatten: Das
kurzzeitige Vornüberbeugen führe dazu, dass der ,,Ungefesselte
sich wieder aufrichten wolle, um frei atmen zu können. Was sich also
bei Ungefesselten kurzzeitig anbietet, könnte ja auch während eines
langen Fluges funktionieren: Die vor der Magengrube fixierten Hände werden
beim Vornüberbeugen wie eine Nuss im Nussknacker gegen Brustbein, Magen
und Solarplexus gepresst, wenn die Beine nicht gespreizt werden können.
Je nach Beugewinkel lässt sich die Atmung bis auf Null herunterdrosseln
und damit das Schreien.
Die folgenden 90 Minuten
bis zu AGEEBs endgültiger Erstickung sind von etlichen ZeugInnen weitgehend
übereinstimmend beschrieben worden. Sie legen nahe, dass der Effekt der
Schreiverhinderung durch Niederbeugen weitgehend als Dauermaßnahme genutzt
wurde, und dass AGEEBs schreiende und wimmernde Luftnotmitteilung keinerlei
Überraschung oder Änderung auslöste. Im Gegenteil wurde sie zum
Anlass des vermehrten und verstärkten Niederdrückens genommen:
Die schräg vor Ageeb
sitzende Frau O. berichtete dem BKA, als sie das Flugzeug betreten habe, sei
der Abschübling schon nach vorn gebeugt gewesen... Im Prinzip sei er immer
nach vorn gebeugt gewesen... Als das Flugzeug während der Startphase beschleunigt
habe, sei der Abschübling unruhiger geworden. Diese Unruhe habe sich zu
einem sehr lauten Schrei des Mannes gesteigert. Als sie sich umgeschaut habe,
habe sie gesehen, wie er sich aufgerichtet habe. Dabei habe er sich auch nach
vorn gebeugt und laut geschrien: ,,Ich kriege keine Luft. Der Beamte neben
ihr sei sofort aufgesprungen und habe sich umgedreht. Alle drei Beamten hätten
ihn dann nach unten gedrückt und versucht, ihn ruhig zu stellen... Die
Beamten hätten auch zu ihrer Tochter gesagt. ,,Du brauchst keine Angst
zu haben, wir stellen ihn ruhiger. Ihre 11jährige Tochter erinnert
sich:
Plötzlich habe der
Mann aufgeschrien. Sie habe einen Schreck bekommen und angefangen zu weinen,
da sie Angst gehabt habe. Die Beamten hätten den Kopf des Mannes nach unten
gedrückt. Sie hätten auch Kissen um den Kopf des Mannes gelegt, damit
man die Schreie nicht so höre. Der Mann habe immer noch gejammert, dass
er keine Luft kriege. Er sei wieder abgewischt worden. Plötzlich sei er
ohnmächtig geworden. Die Beamten hätten seinen Namen geschrien und
versucht, ihn durch leichte Schläge wieder zu Bewusstsein zu bringen. Nach
fünf Minuten habe der Pilot nach einem Arzt gefragt, da ein Notfall vorgelegen
habe. Dann habe eine Frau bei dem Mann Herzdruckmassage durchgeführt...
(BKA S.38ff)
Die Anaesthesistin Dr.
Naggar berichtet, sie habe keine schnelle Fürsorge durch die für seine
Bewachung Verantwortlichen festgestellt. Die Bewacher hätten nicht geholfen,
den Mann dadurch zu retten, indem sie den Ärzten dabei geholfen hätten,
ihn auf den Boden zu legen, um den erforderlichen ärztlichen Beistand zu
leisten. Ihre Bitten gegenüber den Bewachern seien vergeblich gewesen.
Der Mann sei an seinem Sitz mit kräftigen, dünnen Plastikstreifen
angebunden gewesen. Er sei auch an beiden Armen und der Brust am Sitz angebunden
gewesen. Die Bewacher des Mannes hätten ihn nicht losgebunden. Daher hätten
die anwesenden Ärzte alle Anstrengungen unternommen, die Fesseln zu lösen...
(BKA S.34f). Von Seiten der Flugbegleiter kam es weder zum Eingreifen gegen
die BGS-Beamten, noch zur Unterstützung der Ärzte.
Nach der Zwischenlandung
in München erfolgte eine Erstbefragung der 14 Zeugen und der BGS-Beamten
durch die Kripo Erding und die Staatsanwaltschaft Landshut sowie die Obduktion
durch Münchner Rechtsmediziner. Diese beschrieben zahlreiche Schleimhautblutungen
als ,,gravierendes Indiz für einen Erstickungsmechanismus. Die Frankfurter
Staatsanwaltschaft wollte die weitere rechtsmedizinische Begutachtung ihren
bewährten rechtsmedizinischen Zuarbeitern in Frankfurt übergeben.
Diese meinten, dass man einen mechanischen Erstickungsvorgang kaum beweisen
können werde, da sie sich bisher ja auch erfolgreich gegen eine Rekonstruktion
des Tathergangs bei Gewahrsamserstickungen gewehrt hatten. Der couragierte Frankfurter
Staatsanwalt Möllers wagte zwar nach 3jährigen Ermittlungen eine Anklageerhebung
gegen die drei Abschiebungsvollstrecker, nicht aber gegen die vorbereitenden
Fessler, Ausbilder und Vorgesetzten, ebenso wenig wie gegen die Hilfe vermeidenden
Flugbegleiter.
Dass die 3 Begleitpolizisten
angeklagt werden, liegt an dem deutlichen Ergebnis der Fesselungsrekonstruktion
der Münchner Rechtsmediziner, die die extreme Luftdrosselung als ,,Zangenmechanismus
beschrieben haben. Auch die mögliche Bedeckung der Visieröffnung
des Helmes durch ein Kissen könne zusätzlich atembehindernd
gewirkt haben. Dass sie trotzdem dem Helm ,,keine Relevanz zugebilligt
haben trotz der für Herzdruckmassage zu hohen Rippenbrüche im Kinnbügelbereich,
bleibt als
leichtfertig zu kritisieren.
Warum noch nicht einmal
der unmittelbare Fessler und Erstickungsvorbereiter als 4. BGS- Beamter angeklagt
wird, lässt sich leicht erklären: Es gäbe über die Schubwesenhierarchie,
die sich bezüglich der angewandten Fesselung am 14.11.01 völlig ahnungslos
gab, über die Ausbilder mit ihren Fessel und Haltetechniken bis zum Innenministerium,
mit der zuständigen Abteilung BGSII/2 und Minister Schily kein Halten mehr.
Denn wer ist dafür verantwortlich, dass der BGS-Pressesprecher Klaus Ludwig
treuherzig ohne Folgen schreiben darf, er habe monatelang keine Zeit für
ein von mir immer wieder eingefordertes Gespräch gefunden - im Unterschied
zu Polizeidirektor Philippi, der nach Übergabe meiner Unterlagen zu US-Literatur
über ,,positional asphyxia(lagebedingte Erstickung) sofort für
hessenweite und übers BKA bundesweite Verbreitung von Warnhinweisen und
Vermeidungsvorschriften seit Dez. 1998 gesorgt hatte. Wer ist verantwortlich,
dass der SPIEGEL 6/99-Artikel zu lagebedingten Erstickungen nicht ausgewertet
wurde. Wer hat die Fesselungs- und Beugemethode abgesegnet oder stillschweigend
geduldet, obwohl damit von vornherein die halbjährlich zu erneuernde Unterschrift
unter die Dienstanweisung, die bei Helmverwendung eine permanenten Überwachung
der Atmung fordert, zur Farce wird. Denn von wo aus soll bei den Gebeugten die
Atmung kontrolliert werden?
Dass in anderen Fällen
Staatsanwälte forscher mit der Anklage sind, z . B. wenn der ahnungslose
Pfadfinderführer zum Riesentauziehen ein Seil besorgt, dessen Reißen
einen mächtigen Peitscheneffekt auslöst, der teils tödliche Verletzungen
hervorrief, was er nach Meinung des Staatsanwalts hätte wissen müssen,
oder wenn der Ideengeber eines Raubüberfalls angeklagt wird und für
8 Jahre hinter Gitter muss (FR 5.3.02 S.38), zeigt, dass noch immer eine große
Scheu vor staatstragenden Verantwortlichen besteht. Hier sollte sich die bei
allen Frankfurter Abschiebungsmisshandlungen vor und nach AGEEB Anklage verweigernde
Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Beispiel an Den Haag nehmen.
Die Frankfurter Rechtsmedizin
sollte sich ähnlich ein Beispiel an ihren Züricher und Münchner
Kollegen nehmen, sonst können Sie sicher sein, dass Sie und ihre Angehörigen
völlig gefahrlos im Altersheim mit dem Kissen erstickt werden können,
oder haben Sie mit 80 ein völlig gesundes Herz? Apropos Kissen: Auf einem
der 4 nach AGEEBs Tod sichergestellten Kissen fanden sich beidseitig AGEEBs
Speichelspuren. Der belgische Innenminister Tobback musste seinen Hut nehmen,
als am 22.9.1998 die Nigerianerin Sémira ADAMU mit der ,,Kissenmethode
erstickt wurde.
Warum Staatsanwalt Möllers
die Hilfeverweigerung der BGS-Beamten bis zum Eintreffen der 3 zufällig
mitfliegenden Ärzte sowie während deren Wiederbelebungsmaßnahmen,
die selbstverständlich nicht auf dem mittleren Sitz optimal durchgeführt
werden können, nicht zur Anklage gebracht hat, könnte die Vermutung
nähren, dass sonst eine Verschärfung der Anklage der fahrlässigen
Tötung auf ,,Tötung durch Unterlassen erforderlich geworden
wäre. Vielleicht hätte das zur Folge, dass die 3 Angeklagten ihre
Aussageverweigerung aufgeben und aus der von den innenministeriell bezahlten
Rechtsanwälten vorgegebenen Schweigedisziplin ausbrechen würden. Dann
könnten sie nämlich aus dem Nähkästchen der Abschiebungsrealität
plaudern, die sie aus zusammen über 100 gewaltsamen Abschiebungen kennen.
Dann könnte herauskommen, dass ungeregelte Fesselungs und Schmerzzufügungspraktiken
die Regel sind und die Einhaltung der offiziellen Regeln die Ausnahme. Dann
würde die organisierte Ignoranz und Wurstigkeit der BGS-Vorgesetzten, die
ich seit Jahren immer wieder beobachte, offengelegt. Dann würde schließlich
die organisierte Ignoranz und Wurstigkeit der zuständigen Abteilung BGS
11/2 im Innenministerium offengelegt, die seit Jahren nach Kräften knochenbrechende,
hodenquetschende und luftdrosselnde Abschiebungserzwingungspraktiken nicht wahr
haben will. Dann würde zur Sprache kommen, ob es genügt, wenn Innenminister
Schily ab und zu mal brüllt, wenn seine Leute Mist gebaut haben, und ihnen
ansonsten völlig freie Hand lässt, und natürlich alles Wesentliche
immer erst hinterher erfährt. (Vgl. NPD-Spitzel-Affäre). Aber davon
ist unsere Justiz noch Lichtjahre entfernt, dass sie wirklich alle jeweils Verantwortlichen
ohne Rücksicht auf Staatsräson gleich behandelt. Deutschland bleibt
menschenrechtliches Entwicklungsland.
Claus Metz ist praktischer
Arzt für Psychotherapie und Mitglied der IPPNW - Ärzte in sozialer
Verantwortung, Frankfurt/Main